Deutsche, die in Spanien nicht ansässig sind und sich daher weniger als 183 Tage im Jahr dort aufhalten, müssen dennoch Steuern zahlen. Dies geschieht über das „Modelo 210”, also das Formular 210 der spanischen Steuerbehörden. Dieses Formular müssen Sie selbst beantragen, da es nicht automatisch zugeschickt wird, und es muss jedes Jahr vor dem 31. Dezember eingereicht werden.
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind, aber nicht dort wohnen – das heißt, Sie halten sich weniger als 183 Tage im Land auf und sind daher nicht steuerlich ansässig –, sind Sie dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Neben der Grundsteuer, auch bekannt als IBI (Impuestos sobre Bienes Inmuebles), müssen Nichtansässige das Formular „Modell 210” ausfüllen.
Die IBI wird jedes Jahr automatisch vom Bankkonto abgebucht, was sehr einfach ist, aber im Falle der Nichtansässigensteuer muss man das Formular „Modell 210” selbst anfordern, ausfüllen und einsenden. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte „Trageschuld” und nicht um eine „Holschuld”. Und das muss jedes Jahr erneut vor dem 31. Dezember (für das vorangegangene Steuerjahr) geschehen.
Das Formular 210 ist die Steuererklärung für Immobilien, die Nichtansässige ohne ständigen Wohnsitz einreichen müssen. Auf Spanisch wird dies als „Impuesto sobre la Renta de no Residentes (sin establecimiento permanente)” bezeichnet. Das Ausfüllen dieses Formulars ist sowohl für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, als auch für diejenigen, die sie zur Erzielung von Einkünften vermieten, obligatorisch.
In diesem Fall müssen Sie die Einkünfte auch bei der Steuerbehörde des Landes angeben, in dem Sie steuerlich ansässig sind, selbst wenn keine Vermietung stattfindet und Sie fiktive Mieteinnahmen angeben müssen.
Das „Modelo 210” kann auf Papier oder über das Internet ausgefüllt werden. Sie können dies selbst tun oder im Zweifelsfall einen Gestor oder ein Verwaltungsbüro damit beauftragen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Agencia Tributaria (auf Englisch). Das Formular Modelo 210 kann auch als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Normalerweise wird das Formular jedoch online ausgefüllt.
Quelle: Agenturen


